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Monteviva

Das Betreibermodell

Was regelt der Monteviva Betreiber­vertrag?

Wenn das Urlaubsdomizil zum finanziellen Paradies gedeiht

Sie kaufen, um zu vermieten – so könnte man es übersetzen. Dabei genießen Sie alle Vorteile und verbringen zudem noch selbst Zeit in Ihrem Ferienparadies. Neben vielen steuerlichen Vorteilen können Sie auch am Wertzuwachs Ihrer Immobilie profitieren. Bei den konstant niedrigen Zinsen der meisten Geldanlagen, haben Sie hier die Möglichkeit finanziell an attraktiven Standorten in den beliebtesten Ferienregionen langfristig zu profitieren. Eine sprudelnde Geldquelle – quasi!

Was regelt der Betreibervertrag?

Der Betreibervertrag regelt das Geschäftsverhältnis zwischen dem Eigentümer und uns als Betreiber. Damit beauftragen Sie uns mit der Bewirtschaftung des Objektes. Im Betreibervertrag sind die Vermietung, die Vermarktung und die Ersatzleistungen genau geregelt. Dieser Betreibervertrag kann entweder mit jedem einzelnen Eigentümer separat geschlossen werden oder alle Eigentümer tun sich in einer Betriebsgesellschaft zusammen, in der jeder einen bestimmten Anteil erwirbt.

Planungssicherheit gewinnen

Warum brauchen Sie Monteviva als Betreiber für ihre Immobilie?

Ja, Sie könnten das auch selbst – aber nicht so erfolgreich und mit hohem Stressfaktor. Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich um alles selbst kümmern. Sie kommen an und müssen erst einmal sauber machen, den Rasen mähen und viele Dinge mehr. Gäste rufen Sie an und fragen nach Dies und Jenem, Kautionen, Schlüsselübergabe – es gibt viel zu regeln. Kein schöner Gedanke, oder? Deshalb wird dies bereits von vornherein notariell geregelt und entsprechend im Grundbuch eingetragen, dass Sie ihre Immobilie einer touristischen Nutzung zuführen. Ein Zweitwohnsitz wird somit ausgeschlossen und der Betreibervertrag sorgt für die Vermietung.

So gewinnen Sie ein ganzes Stück Planungssicherheit von Anfang an!

Vertrauen Sie auf die Profis, wir hüten Ihre Immobilie und vermehren zudem noch Ihr Kapital – Sie genießen einfach Ihren Urlaub, wenn Sie vor Ort sind und ansonsten freuen Sie sich über regelmäßige Auszahlungen durch die Vermietung. Das hat aber auch wichtige Steuervorteile für Sie, da Sie somit eine Gewinnerzielungsabsicht belegen können und die damit verbundenen vollen steuerlichen Vergünstigungen für sich in Anspruch nehmen können.
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