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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Vertragspartner (=Gast) und dem Beherbergungsbetreiber Monteviva Ferienanlagen Management GmbH und oder den Beherbergungsbetrieb der Monteviva Ferienanlagen Management GmbH (kurz: Betrieb) unterstellt ist, zu Stande kommenden Beherbergungsvertrages. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bei Buchung einer Unterkunft ist Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes der Gast – hierbei ist es unerheblich, ob der Gast die Unterkunft selbst in Anspruch nimmt oder den Vertrag im Nahmen eines anderen Gastes abschließt.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande sobald eine Buchung durch den Vertragspartner erfolgt und diese durch den Betrieb angenommen wird (Buchungsbestätigung). Die Buchungsbestätigung muss schriftlich erfolgen. Der Beherbergungsvertrag gilt für alle in der Buchung genannten Personen. Der Vertragspartner übernimmt für sich sowie für alle anderen im Vertrag genannten Personen die Verpflichtungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beherbergungsvertrag wird unter der Bedingung einer Anzahlung durch den Vertragspartner abgeschlossen. Der Betrieb ist verpflichtet den Vertragspartner vor der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung auf die Anzahlung hinzuweisen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner mündlich oder schriftlich mit der Zahlung einverstanden ist und diese Einverständniserklärung beim Betrieb eingeht oder/und wenn die Anzahlung auf dem Konto des Betriebs eingeht. Die Anzahlung wird der Gesamtrechnung gutgeschrieben und ist somit eine Teilzahlung auf das vereinbarte Beherbergungsentgelt. Nebenabreden die den Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Betrieb.

 

2. Bezahlung

Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtrechnung, gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung, fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Antritt der Leistung ohne nochmalige Aufforderung fällig sofern keiner der in Nummer 11 genannten Gründe auftritt und die Beherbergung somit abgesagt ist. Bei kurzfristigen Buchungen, d.H. Buchungen, die so kurzfristig vor Antritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist, ist der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Prämien für Versicherungen sind sofort fällig. Sowohl Anzahlung als auch Restzahlung sind fristgemäß auf die uns benannten Konten zu überweisen. Zahlung mit Kreditkarte ist kostenlos möglich (nur Mastercard, VISA). Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltener Buchungsbestätigung nicht zum

jeweiligen Fälligkeitstag leistet, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Stornierungskosten die unter Punkt geregelt sind, zu belasten. Neben dem Beherbergungspreis, der in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, sind die Endreinigung, die örtlich festgelegte Kurtaxe und/oder sonstige Gebühren vor Anreise bzw. vor Ort zu zahlen. Wenn Mehrleistungen durch den Vertragspartner oder Gast bezogen werden sind diese vor Ort zu bezahlen .Preisnachlässe und Sonderangebote müssen vor Buchung telefonisch oder elektronisch angezeigt werden, nachträglich können keine Abzüge geltend gemacht werden.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Beherbergungsbetriebes und aus den sich darauf beziehenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung in Verbindung mit der Webseite von Monteviva Ferienanlagen Management GmbH, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Monteviva Ferienanlagen Management GmbH unter Maßgabe darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen, sowie der für die gebuchte Unterkunft relevanten vorvertraglichen Informationen. Der Betrieb behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Unterkunftsausschreibungsangaben zu erklären, über die der Vertragspartner vor Buchung der Reise selbstverständlich informiert wird. Buchungsplattformen, Reiseveranstalter und andere Drittanbieter sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Beherbergungsvertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Unterkunftsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamteindruck des Aufenthaltes nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen oder Abweichungen vor Antritt erklärt werden. Der Betrieb wird den Vertragspartner über Leistungsänderungen- oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Leistung oder der Abweichung von den vom Vertragspartner angegebenen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Beherbergungsvertrages geworden sind, werden wir innerhalb einer für uns angemessenen gesetzten Frist eine kostenlose Umbuchung, einen kostenlosen Rücktritt oder eine Ersatzunterkunft anbieten. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten für die

Ersatzunterkunft bei gleicher Leistung geringere Kosten, ist der Differenzbetrag dem Vertragspartner zu erstatten.

Wenn sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Umsatzsteuer oder sonstige staatlich vorgeschriebenen Steuern und Gebühren, die den Beherbergungspreis beeinflussen, erhöhen so wird diese Steigerung dem Beherbergungspreis aufgerechnet sofern nach Vertragsabschluss der Beherbergungsbeginn mehr als vier Monate in der Zukunft liegt.

5. Beginn und Ende der Beherbergung

Der Beherbergungsvertrag erlischt automatisch nach Ablauf des gebuchten Beherbergungszeitraumes. Bei einer vorzeitigen Abreise ist der Betrieb berechtigt das volle Entgelt laut Beherbergungsvertrag zu verlangen. Durch Tod des Vertragspartners bzw. im Beherbergungsvertrag angeführten Gastes endet der Vertrag automatisch. Falls der Betrieb keine anderen Zeiten für den Check-In angegeben hat, hat der Vertragspartner oder der Gast das Recht seine gebuchte Unterkunft ab 15:00-17:00 Uhr des vereinbarten Tages, zu beziehen. Wird ein Check-In vor 6:00 Uhr Früh gefordert, so wird der vorangegangene Tag als Anreisetag gewertet. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr, sofern vom Betrieb nicht anders angegeben, durch den Vertragspartner oder dem Gast freizugeben. Im Falle eines Late Check-Out, welcher vorher (mind. 24 Stunden) bei der Rezeption angezeigt und durch diese bestätigt werden muss, kann der Betrieb eine zusätzliche Gebühr verrechnen. Bei einer verspäteten freigeben der Räumlichkeiten, ohne eine vorherige Anzeige, behält sich der Betrieb das Recht vor einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

6. Kaution

Vor Aufenthaltsbeginn ist eine Kaution in Höhe von € 0,- bis € 500,- pro gebuchter Einheit/Unterkunft vom Vertragspartner zu leisten. Die Kaution dient zur Sicherung von entstehenden Kosten durch Schäden und Verschmutzung, welche vom Gast verursacht wurden. Die Kaution wird im vollen Umfang nach Abreise zurückerstattet, sofern die Unterkunft keine Schäden aufweist und ordentlich verlassen wurde. Die Rückerstattung der Kaution entbindet den Vertragspartner nicht von nachträglichen Schadensersatzansprüchen. Bei Weigerung zur Leistung der Kaution kann dem Gast und seinen Mitreisenden der Zugang zur Unterkunft durch den Betrieb verwehrt werden. Falls der Vertragspartner mit der Zahlung der Kaution in Verzug gerät hat der Betrieb das Recht mit sofortiger Wirkung vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

7. Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reiseantritt zurücktreten. Er kann jederzeit vor Reiseantritt vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Unterkunft über einen Drittanbieter gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Tritt der Vertragspartner vor Reiseantritt zurück so können wir eine Stornogebühr verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die den Bezug der Unterkunft oder die Anreise erheblich erschweren. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Betrieb innerhalb der angegebenen Bürozeiten. Geht die Erklärung außerhalb dieser Zeit ein, so ist der nächste Bürotag maßgebend. Wir können Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des vertraglich vereinbarten Reiseantritts wie nachfolgend aufgeführt pauschalisiert. Es bleibt dem Vertragspartner der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns genannte Pauschale. Der Betrieb behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Drittanbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Stornorichtlinien

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 0%

29-22 Tage vor Reiseantritt 25%

21-15 Tage vor Reiseantritt 50%

14-7 Tage vor Reiseantritt 80%

Ab 7 Tage vor Reiseantritt 100%

Diese Pauschalen gelten für alle Vertragspartner bei Nichterscheinen oder bei Rücktritt. Berechnungsgrundlage ist der Gesamtrechnungsbetrag.

Wird durch außergewöhnliche Umstände (z.B. höhere Gewalt) die Anreise des Vertragspartners, am vereinbarten Anreisetag, verhindert so ist der Vertragspartner nicht verpflichtet den Betrag für die Tage der Anreise zu bezahlen, dies gilt nicht bei eigenen Verschulden durch den Vertragspartner. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner.

 

8. Umbuchung

Sollten auf den Wunsch des Vertragspartners nach der Buchung der Unterkunft Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ortes der Unterkunft oder der Unterkunft selbst vorgenommen werden, so entstehen uns die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Vertragspartners. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.

9. Übertragung der Buchung auf eine andere Person

Nach Antritt der Leistung ist es nicht gestattet die Unterkunft an andere als im Vertrag festgehaltene Personen zur Nutzung zu übergeben oder die Nutzung abzutreten, außer der Betrieb stimmt der Nutzung durch eine andere Person schriftlich zu. Bis zum Antritt des Vertrages kann der Vertragspartner eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf Dritte und somit den Eintritt in den Beherbergungsvertrag verlangen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Erfordernissen nicht genügt oder seine Beherbergung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht. Tritt der Vertragspartner seine Rechte und Pflichten an einen Dritten ab, so haftet er dennoch für die Beherbergungskosten sowie für alle anfallenden Mehrkosten. Für die Übertragung der Rechte und Pflichten kann der Betrieb eine Verwaltungsgebühr verrechnen.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Vertragspartner einzelne Leistungen, die wir ordnungsgemäß angeboten haben, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Rücktritt und Kündigung durch den Betrieb

Der Betrieb kann in folgenden Fällen vor Antritt vom Beherbergungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt den Beherbergungsvertrag kündigen: mit Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten, ohne Angabe von Gründen – ein Regressanspruch seitens des Vertragspartners wird ausgeschlossen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner sich ungebührlich verhält und sich ungeachtet einer Abmahnung nicht an die Hausverordnung des Betriebes hält oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Buchungspreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen ergeben. Der Betrieb kann auch vor Antritt vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist oder wenn am

Unterkunftsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Beherbergung erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall muss der Betrieb den Rücktritt unverzüglich erklären. Tritt der Betrieb deshalb zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Buchungspreis.

12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Beherbergung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vertragspartner als auch wir den Vertrag kündigen.

13. Haustiere

Das Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebes. Der Beherbergungsbetrieb erhebt für die Mitnahme eines Haustieres eine Gebühr von € 10,- bis € 25,-. Der Vertragspartner ist verpflichtet während des Aufenthalts in dem Beherbergungsbetrieb für eine gesicherte und ordnungsgemäße Verwahrung des mitgebrachten Tieres zu sorgen. Des Weiteren haftet der Vertragspartner im vollen Umfang für Schäden die durch das mitgebrachte Tier am Beherbergungsbetrieb, allen dazugehörigen Anlagen und Gegenständen sowie am Besitz Dritter verursacht werden. Eine Tierhaftpflichtversicherung oder eine Privat-Haftpflichtversicherung die Tierschäden deckt muss vorhanden sein. Der Betrieb kann einen Nachweis über die erforderliche Versicherung verlangen.

14. Haftung und Haftungsbeschränkung

Ist der Vertragspartner ein Konsument so wird die Haftung des Betriebes für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, eine Ausnahme davon bilden Personenschäden. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer so wird die Haftung des Betriebes für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Fall des Unternehmers trägt dieser die Beweislast. Entgangene Gewinne, Folgeschäden, immaterielle Schäden sowie indirekte Schäden werden von der Haftung ausgeschlossen und somit nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet seine Grenze in jedem Fall in der Höhe des Vertrauensinteresses.

Haftung für Gegenstände

Der Betrieb haftet im gesetzlichen Ausmaß für die vom Vertragspartner eingebrachten Gegenstände. Der Betrieb haftet nur dann, wenn Schäden an den eingebrachten Gegenständen, von ihm selbst, Mitarbeiter in Ausführung Ihrer Arbeit oder dazu vom Betrieb befugten/angewiesenen Personen verursacht werden. Ebenfalls haftet der Betrieb für Schäden, wenn er oder oben aufgeführte Personen die Gegenstände in seine/ihre Obhut genommen haben und diese an einem zum Beherbergungsbetrieb gehörigen Ort aufbewahren. Wenn dem Betrieb der Beweis über das Nichtverschulden nicht gelingt haftet er in gesetzlicher Höhe für den Schaden. Wird der Gast oder Vertragspartner vom Betrieb

aufgefordert bestimmte Gegenstände oder Wertgegenstände an einen dafür vorgesehenen Ort zu bringen und kommt dieser Forderung nicht nach so wird der Betrieb von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung des Betriebes ist maximal auf die Höhe der Haftpflichtversicherungssumme beschränkt. Ein Mitverschulden des Gastes oder des Vertragspartners ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit schließt der Betrieb aus. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer so wird auch grobe Fahrlässigkeit seitens des Betriebes ausgeschlossen, die Beweislast trägt der Vertragspartner. Weiters gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen. Für Wertgegenstände, Geld und Wertpapiere haftet der Betrieb bis zu einer Summe von … bei Verschulden. Über diese Summe hinaus haftet der Betrieb nur wenn der Wert der Gegenstände in seiner Kenntnis war, er diese in seine Obhut nahm und durch ihm selbst oder durch Mitarbeiter in Ausübung ihrer Arbeit verschuldet wurde. Die Verwahrung solcher Gegenstände kann der Betrieb ablehnen, wenn es sich um, für den Beherbergungsbetrieb, ungewöhnlich wertvolle Gegenstände handelt. Ab Kenntnis des Vertragspartners oder Gastes muss der Schaden unverzüglich dem Betrieb angezeigt werden, ansonsten wird die Haftung ausgeschlossen. Darüber hinaus sind die Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner oder Gast gerichtlich geltend zu machen, ansonsten erlischt dieses Recht.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt der Gast während seines Aufenthalts im Beherbergungsbetrieb, so wird der Betrieb auf Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Bei Gefahr im Verzug wird der Betrieb ärztliche Betreuung auch ohne Wunsch des Gastes veranlassen, besonders dann, wenn der Gast selbst nicht dazu in der Lage ist. Sollte der Gast selbst nicht in der Lage sein Entscheidungen zu treffen und sollte es nicht möglich sein einen Angehörigen des Gastes zu kontaktieren so sorgt der Betrieb auf Kosten des Gastes, für dessen ärztliche Behandlung. Die Maßnahmen seitens des Betriebes enden zu dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall Kenntnis erlangen. Der Betrieb hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Ableben gegen deren Rechtsnachfolger für folgende Kosten Ersatzansprüche:

Notwenige Raumdesinfektion

Offene Arztrechnungen, Medikamente, Heilbehelfe und Kosten für Krankentransport

Unbrauchbar gewordene Bettwäsche, Wäsche und Betteinrichtung oder falls möglich die gründliche Reinigung und Desinfektion der Gegenstände

Allfällige Kosten für Reinigung und Beschädigungen in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall

Zimmermiete falls die Räumlichkeiten vom Gast in Anspruch genommen wurden und/oder Kostenersatz für die Tage der nicht Vermietbarkeit durch Desinfektion und Reinigung.

Allfällige sonstige Kosten die dem Betrieb durch die Erkrankung und/oder Todesfall entstehen.

17. Rechte des Vertragspartners

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf Benützung und Bewohnung der gemieteten Unterkunft für die Dauer der Vertragslaufzeit, den Gebrauch der Einrichtung, der Beherbergungsinternen Infrastruktur und er hat das Recht auf die angebotenen Dienstleistungen laut Angebot und Preis. Der Vertragspartner hat seine Rechte so auszuüben, das sie Dritte nicht beeinträchtigen und der Hausordnung entsprechen.

18. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet das ausstehende Beherbergungsentgelt bis spätestens zum Tag der Abreise zu bezahlen. Zuzüglich zu dem Beherbergungsentgelt muss der Vertragspartner oder dessen Gäste alle in Anspruch genommenen Zusatzleistungen inklusiver gesetzlicher Umsatzsteuer und sämtliche Gebühren bei Abreise begleichen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden die er, seine Gäste oder andere dem Vertragspartner bekannte Personen, die durch Zustimmung seitens des Vertragspartners, Zutritt zur Unterkunft hatten, verursachen. Die Zahlung erfolgt durch die landesübliche Währung oder durch bargeldlose Bezahlung. Der Betrieb ist nicht verpflichtet Fremdwährungen zu akzeptieren. Wird einer Annahme von Fremdwährung zugestimmt so wird der Tageskurs für die Umrechnung in Anwendung gebracht. Der Betrieb übernimmt keinerlei Zusatzkosten die in Verbindung mit Fremdwährungen oder bargeldlosen Zahlungsmitteln stehen, diese müssen seitens des Vertragspartners oder der zahlenden Person beglichen werden.

19. Rechte des Betriebes

Wird die Bezahlung des Entgelts vom Vertragspartner verweigert oder ist er damit im Verzug, so kann der Betrieb das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht an dem vom Gast oder Vertragspartner eingebrachten Eigentum zu. Das Zurückhaltungs- oder Pfandrecht steht dem Betrieb auch zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag festgehaltenen Leistungen und Bezahlung und für die Geltendmachung von allfälligen Ersatzansprüchen zu. Der Betrieb hat das Recht zu jeder Zeit

eine Zwischenabrechnung oder Abrechnung seiner erbrachten Leistungen vom Vertragspartner zu fordern.

20. Pflichten des Betriebes

Der Betrieb ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen dem Standard der Beherbergung entsprechend zu erbringen. Sonderleistungen der Beherbergung müssen gekennzeichnet und ausgewiesen werden. Sonderleistungen die nicht im Entgelt beinhaltet sein können, sind:

Baby- und Zustellbetten, welche vom Betrieb mit Entrichtung einer Gebühr zur Verfügung gestellt werden

Bereitstellung besonderer Infrastruktur wie Shuttle, Hallenbad, Wellnessbereich, usw.

21. Datenschutz

Wir erheben bei der Buchung personenbezogene Daten, die für die Durchführung des Beherbergungsvertrages erforderlich sind. Die Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Tourismusbehörde übermittelt.

Wenn bei der Buchung eine E-Mail-Adresse angegeben wird, verwenden wir diese, um über Angebote unseres Unternehmens zu informieren. Wir die Zusendung von Informationen nicht gewünscht, kann man der Nutzung jederzeit widersprechen. Alternativ kann man dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.

22. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt der Ort an dem der Beherbergungsbetrieb seinen Standort hat. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Betriebes, wobei der Betrieb sich das Recht vorbehält seine Rechte bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.